Parteien müssen sich im Verfahren über die Erwachsenenvertretung gem § 6 Abs 2 AußStrG im RevRekVerf durch einen Rechtsanwalt oder Notar vertreten lassen.
2 Ob 188/24x
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Parteien müssen sich im Verfahren über die Erwachsenenvertretung gem § 6 Abs 2 AußStrG im RevRekVerf durch einen Rechtsanwalt oder Notar vertreten lassen.
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