vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anteilige Haftung für die Forderung aus einem Pflegevermächtnis

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/60NZ 2025, 176 - 177 Heft 3 v. 1.4.2025

1. Das Pflegevermächtnis stellt ein unabhängig von einer letztwilligen Anordnung des gepflegten Erblassers entstehendes (gesetzliches) Vermächtnis mit pflichtteilsähnlichem Charakter dar. Die Auslegungsregel des § 649 Abs 2 erster Satz ist nicht anwendbar.

2. Die Verpflichtung aus dem Pflegevermächtnis ist eine "Schuld" iSd § 821 erster Satz.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!