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Urkundeneinheit bei einer fremdhändigen Verfügung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/59NZ 2025, 175 - 176 Heft 3 v. 1.4.2025

1. Die Verbindung von drei Blättern mit bloß einer Heftklammer und einem Klebeband, das fünf Jahre nach der Errichtung angebracht wird, stellt die äußere Urkundeneinheit nicht her.

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