1. Die Verbindung von drei Blättern mit bloß einer Heftklammer und einem Klebeband, das fünf Jahre nach der Errichtung angebracht wird, stellt die äußere Urkundeneinheit nicht her.
1. Die Verbindung von drei Blättern mit bloß einer Heftklammer und einem Klebeband, das fünf Jahre nach der Errichtung angebracht wird, stellt die äußere Urkundeneinheit nicht her.
