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Enterbung und Höhe des Übernahmspreises nach dem Anerbenrecht

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/50NZ 2025, 158 - 161 Heft 3 v. 1.4.2025

1. Der Erbunwürdigkeitsgrund des § 540 zweiter Fall ABGB aF ist im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal einer "gröblichen Vernachlässigung" enger, nicht aber weiter als jener des Enterbungstatbestandes des § 768 Z 2 aF zu ziehen. Ist schon der Enterbungstatbestand nach § 768 Z 2 aF zu verneinen, scheidet eine Enterbung nach § 770 iVm § 540 zweiter Fall aus.

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