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Vergleich über das Erbrecht

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/49NZ 2025, 150 - 157 Heft 3 v. 1.4.2025

1. Trotz Beendigung der Haushaltsgemeinschaft besteht eine Lebensgemeinschaft fort, wenn dies auf gesundheitlichen Gründen, insb der Pflegebedürftigkeit eines Partners, beruht und die für eine Lebensgemeinschaft typische besondere Verbundenheit aufrecht bleibt.

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