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Vermögensopfer und umfassender Änderungsvorbehalt bei Zuwendungen an eine Privatstiftung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/34NZ 2025, 87 - 95 Heft 2 v. 3.3.2025

1. Zuwendungen des Erblassers an eine Privatstiftung, sei es bei der Gründung oder im Weg der Nachstiftung, unterliegen nach § 781 Abs 2 Z 4 ABGB der Hinzurechnung. Da die Privatstiftung als juristische Person nicht pflichtteilsberechtigt sein kann, gilt die Zweijahresfrist nach § 782 Abs 1.

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