1. Die abstrakte Argumentation mit dem beabsichtigten "Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in ganz Österreich", einem solchen "in Wien politisch verfolgten Ziel" und den aktuell "Standard darstellenden energieeffizienten Zentralbeheizungssystemen wie der geplanten Luft-Wasser-Wärmepumpe- und Photovoltaik-Heizungslösung" reichen für den Nachweis der Voraussetzungen der Verkehrsüblichkeit oder eines wichtigen Interesses iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG nicht aus.

