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Rechtsmittellegitimation eines Vermächtnisnehmers gegen die Überlassung an Zahlungs statt

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2025/223NZ 2025, 701 - 703 Heft 12 v. 19.12.2025

1. Einem nicht schutzberechtigten Vermächtnisnehmer kommt im Verlassenschaftsverfahren lediglich die Rolle eines Gläubigers zu.

2. Nach der Rsp haben Gläubiger, die eine Forderung angemeldet haben, im Verf nach §§ 154 f AußStrG Parteistellung und sind rechtsmittellegitimiert, wenn die Verlassenschaft einem anderen Gläubiger an Zahlungs statt überlassen wird.

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