Wird dem Insolvenzverwalter der Rücktritt von Verträgen gem § 21 IO durch eine Vertragsstrafenvereinbarung wirtschaftlich oder rechtlich erschwert, so ist diese Vereinbarung unwirksam
17 Ob 6/25v
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Wird dem Insolvenzverwalter der Rücktritt von Verträgen gem § 21 IO durch eine Vertragsstrafenvereinbarung wirtschaftlich oder rechtlich erschwert, so ist diese Vereinbarung unwirksam
17 Ob 6/25v
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