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Treuhänder darf nicht auf offenbar unrichtiges Gutachten vertrauen

RechtsprechungTreuhand, Exekutions- und InsolvenzrechtJudikaturN. N.NZ 2025/211NZ 2025, 669 - 670 Heft 11 v. 4.12.2025

Wie auch Gerichte bei Tatfragen dem Gutachten eines Sachverständigen nur folgen dürfen, wenn diese Darlegungen schlüssig und überzeugend erscheinen, so befreit auch einen Treuhänder die Beiziehung eines Sachverständigen iSd § 13 Abs 2 BTVG nicht von seiner Haftung, wenn dessen Baufortschrittsfeststellung offenbar unrichtig oder unschlüssig ist.

3 Ob 47/25w

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