Eine Geschäftsführung ohne Auftrag kommt nicht in Betracht, wenn der Pflegende im Einvernehmen mit dem Verstorbenen handelte.
2 Ob 217/22h
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Eine Geschäftsführung ohne Auftrag kommt nicht in Betracht, wenn der Pflegende im Einvernehmen mit dem Verstorbenen handelte.
2 Ob 217/22h
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