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Verjährung des Anspruchs auf Zahlung des Fehlbetrags gegen den Geschenknehmer

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2023/68NZ 2023, 192 - 195 Heft 4 v. 28.4.2023

1. § 765 Abs 2 ist auf den Anspruch auf Zahlung des Fehlbetrags gegen den Geschenknehmer nach § 789 analog anzuwenden.

2. Die kurze Verjährungsfrist des § 1487a beginnt daher (auch) für das Recht, den Geschenknehmer wegen Verkürzung des Pflichtteils in Anspruch zu nehmen, frühestens ein Jahr nach dem Tod des Erblassers zu laufen.

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