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Bestimmtheit des Begehrens zur Einverleibung des Eigentumsrechts unter Anmerkung einer auflösenden Bedingung

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2023/66NZ 2023, 188 - 189 Heft 4 v. 28.4.2023

Es wäre falsch verstandener Formalismus, forderte man einen Hinweis des Antragstellers auf den konkreten Vertragspunkt im Pflichtteilsübereinkommen, wenn 1. das AbhandlungsG ausdrücklich bestätigt hat, dass aufgrund der Ergebnisse des Verlassenschaftsverfahrens ob der gegenständlichen Liegenschaftsanteile die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Antragsteller unter Anmerkung der auflösenden Bedingung laut Pflichtteilsübereinkommen vorgenommen werden kann, und 2. der Antragsteller die Einverleibung seines Eigentumsrechts auch ausdrücklich unter Bedachtnahme auf die Beschränkung beantragt hat.

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