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Irrtumsanfechtung mangels Aufklärung über Honorarverrechnung

RechtsprechungStandesrecht und BerufshaftungJudikaturN. N.NZ 2023/59NZ 2023, 168 - 172 Heft 3 v. 30.3.2023

1. Unterlässt ein Rechtsanwalt gegenüber einem Mandanten, der Konsument iS des KSchG ist, die gebotene Aufklärung über den Honoraranspruch und dessen Berechnungsgrundlagen (§ 5a Abs 1 Z 3 KSchG), können dadurch die Voraussetzungen für eine Irrtumsanfechtung gem § 871 ABGB gegeben sein.

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