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Das Erbrecht unehelicher Kinder, die Anlassfallwirkung und 2 Ob 175/22g

EditorialAufsatzKarl StögerNZ 2023/23NZ 2023, 65 Heft 2 v. 2.3.2023

Das Thema des Erbrechts unehelicher Kinder kommt auch 30 Jahre nach deren Gleichstellung mit ehelichen Kindern durch das ErbRÄG 1989, BGBl 1989/656 per 1. 1. 1991 (Tod des Erblassers ab diesem Datum) nicht zur Ruhe.

Abstract aus NZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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