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Beschluss über Parteistellung im Verlassenschaftsverfahren

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2023/20NZ 2023, 53 - 54 Heft 1 v. 2.2.2023

Für einen Beschluss im Verlassenschaftsverfahren über die Parteistellung als konkret Pflichtteilsberechtigte fehlt eine gesetzliche Grundlage. Die Frage einer Pflichtteilsberechtigung ist im Pflichtteilsprozess zu beurteilen und bildet im Verlassenschaftsverfahren bei Anträgen nach §§ 778, 804 und 812 ABGB lediglich eine Vorfrage.

2 Ob 168/22b

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