vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Satzungsänderung durch den Verlassenschaftskurator

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/103NZ 2022, 351 - 354 Heft 7 v. 20.7.2022

1. So wie dem Verlassenschaftskurator allgemein nicht gestattet ist, das Schicksal des Nachlasses nach haltig zu gestalten oder endgültige Weichen für die Zukunft zu stellen, ist mit seiner vorübergehenden Verwaltung der Verlassenschaft auch die Fassung satzungsändernder Beschlüsse in der Regel nicht vereinbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!