Der Auskunftsanspruch nach § 786 ABGB beschränkt sich gegenüber einem Geschenknehmer auf die diesem selbst gemachten Zuwendungen.
2 Ob 60/22w
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Der Auskunftsanspruch nach § 786 ABGB beschränkt sich gegenüber einem Geschenknehmer auf die diesem selbst gemachten Zuwendungen.
2 Ob 60/22w
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