1. Die fehlende Nutzbarkeit von Geschäftsräumlichkeiten aufgrund von Betretungsverboten in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie führt in diesen Zeiträumen zu einem Entfall des Anspruchs auf Mietzins.
1. Die fehlende Nutzbarkeit von Geschäftsräumlichkeiten aufgrund von Betretungsverboten in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie führt in diesen Zeiträumen zu einem Entfall des Anspruchs auf Mietzins.