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Pflichtteilsminderung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/37NZ 2022, 137 - 140 Heft 3 v. 10.3.2022

1. Für die Verwirklichung eines für die Pflichtteilsminderung erforderlichen "längeren Zeitraums" iSd § 776 Abs 1 ABGB bedarf es im Eltern-Kind-Verhältnis im Regelfall des Verstreichens eines Zeitraums von mindestens 20 Jahren.

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