Eine Streitanmerkung gem § 61 GBG ist bei einer auf Zahlung gerichteten Pflichtteilsklage unzulässig.
2 Ob 160/21z
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Eine Streitanmerkung gem § 61 GBG ist bei einer auf Zahlung gerichteten Pflichtteilsklage unzulässig.
2 Ob 160/21z
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