Eine Person, die eine Erbantrittserklärung ohne Berufung auf einen Erbrechtstitel abgegeben hat, ist gegen den Beschluss, mit welchem ein Verlassenschaftskurator bestellt wurde, rekurslegitimiert.
2 Ob 133/22f
Schlagwörter:
Eine Person, die eine Erbantrittserklärung ohne Berufung auf einen Erbrechtstitel abgegeben hat, ist gegen den Beschluss, mit welchem ein Verlassenschaftskurator bestellt wurde, rekurslegitimiert.
2 Ob 133/22f
Schlagwörter: