Auch bei Verschmelzung von Genossenschaften gehen höchstpersönliche Rechte, hier das Vorkaufsrecht, auf die übernehmende Genossenschaft über.
5 Ob 215/21k
Schlagwörter:
Auch bei Verschmelzung von Genossenschaften gehen höchstpersönliche Rechte, hier das Vorkaufsrecht, auf die übernehmende Genossenschaft über.
5 Ob 215/21k
Schlagwörter: