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Mitübertragung von Dienstbarkeiten

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2022/183NZ 2022, 606 - 608 Heft 12 v. 22.12.2022

1. Sind die Liegenschaften mit der gleichen Dienstbarkeit belastet, ist trotzdem bei Ab- und Zuschreibung einer Teilfläche zwischen diesen Liegenschaften die Dienstbarkeit mitzuübertragen.

2. § 25 Abs 2 LiegTeilG ist nur eine Bestimmung für das Eintragungsverfahren, schafft aber kein materielles Recht.

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