1. Ein Pflichtteilsübereinkommen gibt lediglich einen Titel auf Erwerb des dinglichen Rechts. Eine Ausnahme vom Eintragungsgrundsatz besteht nicht.
1. Ein Pflichtteilsübereinkommen gibt lediglich einen Titel auf Erwerb des dinglichen Rechts. Eine Ausnahme vom Eintragungsgrundsatz besteht nicht.