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Auskunft der Bank über Kleinbetragssparbücher

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/129NZ 2021, 483 - 485 Heft 9 v. 20.9.2021

1. Das Auskunftsrecht des Gerichtskommissärs und des Verlassenschaftsgerichts gegenüber der Bank beruht auf eigenem Recht, die Rechtsgrundlage ist § 38 Abs 2 Z 3 BWG. Auskunft ist über die Kontonummer, den Kontensaldo und alle weiteren Umstände zu erteilen, die zum Zweck der Klärung der Nachlasszugehörigkeit erforderlich sind.

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