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Ausgeschlossenheit gem § 33 Abs 1 Satz 1 NO wegen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der am Rechtsgeschäft beteiligten Aktiengesellschaft

RechtsprechungStandesrecht und BerufshaftungJudikaturN. N.NZ 2021/103NZ 2021, 379 - 387 Heft 7 v. 23.7.2021

1. Von einer Beteiligung des Notars in der Sache gem § 33 Abs 1 Satz 1 NO ist auch dann auszugehen, wenn er einerseits Mitglied des Aufsichtsrates der am Rechtsgeschäft beteiligten Aktiengesellschaft ist und andererseits in seiner öffentlich-rechtlichen Funktion im Wege der Errichtung eines Notariatsaktes einen Exekutionstitel schafft.

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