1. Von einer Beteiligung des Notars in der Sache gem § 33 Abs 1 Satz 1 NO ist auch dann auszugehen, wenn er einerseits Mitglied des Aufsichtsrates der am Rechtsgeschäft beteiligten Aktiengesellschaft ist und andererseits in seiner öffentlich-rechtlichen Funktion im Wege der Errichtung eines Notariatsaktes einen Exekutionstitel schafft.