Folgende Abhandlung beschäftigt sich mit ausgewählten Fragen des Aktionärsstimmrechts bei Nachgründungen. Nach einem kompakten Überblick über die Entwicklung des Nachgründungsrechts erfolgt eine prägnante Darstellung des Nachgründungszwecks, der zur Bestimmung des Ermessens bei der Stimmrechtsausübung von entscheidender Bedeutung ist. Bevor letztlich die zentrale Frage nach dem Entscheidungsermessen beleuchtet werden kann, wird zu klären sein, warum Aktionäre als Nachgründungsvertragspartner trotz dem typischerweise vorliegenden Interessenkonflikt überhaupt an der Abstimmung über "ihren" Nachgründungsvertrag teilnehmen dürfen.