1. Die Begründung des Auskunftsanspruchs nach § 786 ABGB erfordert, dass der Auskunftswerber Umstände behauptet und beweist, die auf pflichtteilsrelevante Zuwendungen des Erblassers schließen lassen.
1. Die Begründung des Auskunftsanspruchs nach § 786 ABGB erfordert, dass der Auskunftswerber Umstände behauptet und beweist, die auf pflichtteilsrelevante Zuwendungen des Erblassers schließen lassen.