Behauptet die Antragstellerin einen Anspruch auf Zahlung eines Schenkungspflichtteils zu haben, zu dessen Durchsetzung sie nähere Informationen benötigt, so begründet dies kein (ausreichendes) rechtliches Interesse der Antragstellerin, um in einen (nachehelichen) Aufteilungsakt Einsicht zu nehmen.
6 Ob 116/20g