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Zur Bindungswirkung einer im Vorprozess rechtskräftig festgestellten fideikommissarischen Substitution

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2020/40NZ 2020, 152 - 154 Heft 4 v. 14.5.2020

Wurde das Bestehen einer fideikommissarischen Substitution in einem Vorprozess bereits rechtskräftig festgestellt, bedeutet dies kein Prozesshindernis für eine spätere (positive oder negative) Feststellungsklage betreffend einzelne aus diesem Rechtsverhältnis entspringende rechtliche Folgen. Allerdings ist im Folgeprozess die Bindungswirkung der Vorentscheidung zu beachten und der Entscheidung das Bestehen des Rechtsverhältnisses zugrunde zu legen.

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