Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Ausgangs- und Reisebeschränkungen ist es derzeit nicht oder nur schwer möglich, gesellschaftsrechtliche Versammlungen abzuhalten. Auf Grundlage der bisherigen gesetzlichen Regelungen können daher zB Hauptversammlungen nicht oder nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden. Dem hat der Gesetzgeber mit einigen Rechtsakten Abhilfe geschaffen.
Schlagwörter: