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Beweis des Todeszeitpunkts durch Sterbeurkunde?

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2020/29NZ 2020, 97 - 100 Heft 3 v. 2.4.2020

Ist strittig, ob eine Person die andere überlebt hat, so machen die Sterbeurkunden nach § 292 Abs 1 ZPO vollen Beweis für die darin bezeugten Todeszeitpunkte. Die Kommorientenvermutung des § 11 TEG ist daher nur dann anwendbar, wenn bewiesen wird, dass zumindest einer der in den Sterbeurkunden genannten Todeszeitpunkte unrichtig ist.

2 Ob 62/19k

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