vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erzielbarer Erlös bei Nachtragserbteilung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2020/30NZ 2020, 100 - 102 Heft 3 v. 2.4.2020

1. Gem § 18 Abs 1 AnerbenG hat der Anerbe, wenn er binnen zehn Jahren nach dem Tod des Erblassers das Eigentum am ganzen Erbhof oder an dessen Teilen durch ein oder mehrere Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf einen anderen überträgt, jenen Betrag herauszugeben, um den der bei einem Verkauf des Erbhofs oder seiner Teile erzielbare Erlös den inneren Wert des seinerzeitigen Übernahmspreises (§ 11 AnerbenG) übersteigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!