1. Die Übertragung der Befugnis zur gerichtlichen Abberufung von Liquidatoren aus wichtigem Grund gem § 147 UGB an ein Schiedsgericht ist nicht zulässig.
1. Die Übertragung der Befugnis zur gerichtlichen Abberufung von Liquidatoren aus wichtigem Grund gem § 147 UGB an ein Schiedsgericht ist nicht zulässig.