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Bestellung eines Nachtragsliquidators zur Abgabe einer notwendigen Willenserklärung einer gelöschten Gesellschaft

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2020/146NZ 2020, 465 - 467 Heft 12 v. 10.12.2020

Die Bestellung eines Nachtragsliquidators gem § 40 Abs 4 FBG kann neben der Bescheinigung eines als verwertbar anzusehenden Vermögens auch durch die Notwendigkeit irgendwelcher weiterer Abwicklungsmaßnahmen gerechtfertigt werden.

6 Ob 118/20a

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