vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beachtlichkeit eines Motivirrtums

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2020/142NZ 2020, 458 - 459 Heft 12 v. 10.12.2020

1. Zur Beachtlichkeit eines Motivirrtums iSd § 572 ABGB ist es nicht notwendig, dass der Verstorbene seinen Beweggrund in der letztwilligen Verfügung "angegeben" hat.

2. Motivirrtümer über Zukünftiges können bei letztwilligen Verfügungen erheblich sein.

3. Der das Testament bestreitende Erbansprecher hat zu beweisen, dass einzig und allein das irrige Motiv für die Willensbildung des Erblassers maßgeblich war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!