Eine in der Praxis häufig auftretende Frage betrifft das Nutzungsausmaß von Servituten auf der Grundlage von Servitutsbestellungsverträgen, die vor längerer Zeit abgeschlossen wurden. Derartige Verträge beinhalten häufig (bewusst) keine Regelung für die aktuellen Bedürfnisse von Servitutsberechtigten, woraus sich strittige Auslegungsfragen ergeben. Dieser Beitrag befasst sich mit ebenjenen Fragen und versucht, für diese einen methodisch klaren und praktikablen Lösungsweg aufzuzeigen.