1. Bei der Frage, ob mit dem konkreten Übergabsvertrag auch der Lebensgefährtin des Übergebers ein Wohnungsgebrauchsrecht eingeräumt wurde (lt ggst Übergabsvertrag Einräumung an den Übergeber und "über dessen Anweisung" an dessen Lebensgefährtin), handelt es sich um eine Frage der Vertragsauslegung, die in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage begründet.