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Die Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung aus notarieller Sicht

BeitragAufsatzVolker EngelmannNZ 2020/105NZ 2020, 365 - 367 Heft 10 v. 30.10.2020

Mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz (kurz FORG) (FN ) sowie dem 2. FORG (FN ) wird die Bundesfinanzverwaltung neu organisiert. Dieser Beitrag fokussiert sich auf die neuen Zuständigkeitsregelungen betreffend GrESt, ImmoESt, Gebühren nach dem GebG 1957 sowie Schenkungsmeldungen nach § 121a BAO. Das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel wird abgeschafft. Die für das Notariat wichtigsten Normen treten mit 1. 1. 2021 in Kraft. (FN )

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