vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Internationale Zuständigkeit und Wirkungserstreckung nach EuErbVO

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2019/80NZ 2019, 257 - 262 Heft 7 v. 22.8.2019

1. Einem österreichischen Verlassenschaftsverfahren stehen weder Maßnahmen, die von einer italienischen Nachlasskuratorin gesetzt wurden, noch der Beschluss des italienischen Gerichts, mit dem diese Maßnahmen (ua Herausgabe von Einkünften aus der Erbschaft an die Erben) genehmigt werden, entgegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!