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Beweislast für die Echtheit des Testaments

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2019/81NZ 2019, 262 Heft 7 v. 22.8.2019

Der für Verlassenschaftssachen zuständige Fachsenat hält den in der E 2 Ob 78/17k vertretenen Standpunkt, dass die bestrittene Echtheit eines eigenhändigen Testaments im Verfahren über das Erbrecht vom Testamentserben zu beweisen ist, aufrecht.

2 Ob 51/19t

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