Mit einer Amtsbestätigung nach § 182 Abs 3 AußStrG können keine neuen Rechte an Liegenschaften begründet werden (hier: Vorkaufsrecht).
2 Ob 36/19m
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Mit einer Amtsbestätigung nach § 182 Abs 3 AußStrG können keine neuen Rechte an Liegenschaften begründet werden (hier: Vorkaufsrecht).
2 Ob 36/19m
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