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Amtsbestätigung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2019/79NZ 2019, 257 Heft 7 v. 22.8.2019

Mit einer Amtsbestätigung nach § 182 Abs 3 AußStrG können keine neuen Rechte an Liegenschaften begründet werden (hier: Vorkaufsrecht).

2 Ob 36/19m

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