§ 2 Abs 9 WEG; § 10 Abs 3 WEG; § 94 GBG; § 98 GBG
Mit seiner Entscheidung wendet sich der erkennende Senat neben weiteren relevanten Fragen der zu, unter welchen Voraussetzungen in Hinblick auf die Errichtung von Eigentumswohnungen die Bagatellgrenze des § 10 Abs 3 WEG überschritten wird. Wer hat im Verfahren über die Änderung der Miteigentumsanteile Parteistellung?