§ 31 Abs 1 GBG; § 33 Abs 2 GBG
Vorliegende Entscheidung thematisiert Beglaubigungserfordernisse von Unterschriften der Rechtseinräumenden sowie Rechtserwerbenden für die Eintragung im Grundbuch.
OGH 5 Ob 114/11t
§ 31 Abs 1 GBG; § 33 Abs 2 GBG
Vorliegende Entscheidung thematisiert Beglaubigungserfordernisse von Unterschriften der Rechtseinräumenden sowie Rechtserwerbenden für die Eintragung im Grundbuch.
OGH 5 Ob 114/11t