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Gerichtlich bestellte Liquidatoren treten im Zweifel an die Stelle des bisherigen; deklarative Wirkung der Eintragung von Auflösung der Gesellschaft und Liquidatoren; zeitlicher Anwendungsbereich des § 142 UGB

UnternehmensrechtJudikaturNZ 2012/104NZ 2012, 282 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 142 UGB; § 146 UGB

Mit seiner Entscheidung stellt der erkennende Senat klar, dass der gerichtlich bestellte Liquidator in Zweifelsfällen an die Stelle des bisherigen tritt. Ist der zeitliche Anwendungsbereich des § 142 UGB auch auf Sachverhalte vor dem 1.1.2007 anwendbar?

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