Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache erhebt der erkennende Senat Fragen des Haftungsausschlusses beim Übergang von Unternehmen zum zentralen Entscheidungselement und geht dahingehend der Frage nach, ob ein genereller Ausschluss möglich und welcher Zeitpunkt für die Erklärung maßgeblich ist.