Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob der treuhänderisch erwerbende Rechtsanwalt zum Adressat für die irrtumsrechtliche Anpassung des Kaufvertrages gemacht werden kann. Wie wirkt sich weitergehend Verschulden des Irrenden aus?
Rechtsgrundlagen: § 872 ABGB; § 1002 ABGB