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Wohnungseigentumsorganisator und Wohnungseigentumsbewerber iSd WEG 2002; Anmerkung von Wohnungseigentum trotz Miteigentum; Strafzinsen

WohnungseigentumsrechtJudikaturNZ 2012/74NZ 2012, 214 - 217 Heft 7 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung widmet sich im Wesentlichen der Frage, wer Wohnungseigentumsorganisator iSd WEG ist, ob dessen Erklärung als Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum verstanden werden konnte und wie Zahlungen vor Fälligkeit zu verzinsen sind.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 6 WEG; § 37 Abs 1 WEG; § 40 Abs 1 WEG

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