Zusammenfassung: Der erkennende Senat befasst sich vorliegend mit Auskunfts- und Informationsrechten von Aktionären und stellt fest, dass diese im außerstreitigen Verfahren durchzusetzen sind.
Rechtsgrundlagen: § 14 AktG; § 118 AktG
Zusammenfassung: Der erkennende Senat befasst sich vorliegend mit Auskunfts- und Informationsrechten von Aktionären und stellt fest, dass diese im außerstreitigen Verfahren durchzusetzen sind.
Rechtsgrundlagen: § 14 AktG; § 118 AktG