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Geltendmachung des Auskunftsanspruchs des Aktionärs im außerstreitigen Verfahren

AußerstreitrechtJudikaturNZ 2012/78NZ 2012, 221 Heft 7 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Der erkennende Senat befasst sich vorliegend mit Auskunfts- und Informationsrechten von Aktionären und stellt fest, dass diese im außerstreitigen Verfahren durchzusetzen sind.

Rechtsgrundlagen: § 14 AktG; § 118 AktG

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